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Die in dieser Liste aufgeführten Raumeinheiten (RE) beziehen sich auf übliche Möbelgrößen und sind verbindliche Pauschalwerte. Andere Gegenstände, die nicht auf der Liste verzeichnet sind, sind in den Freifeldern unter dem jeweiligen Zimmer einzutragen. Eine Raumeinheit (1 RE) entspricht 0,1 Kubikmeter (m³) oder Zehn Raumeinheiten (10 RE) entsprechen 1 Kubikmeter (m³). Diese Liste wird Gegenstand des Umzugsvertrages und deren Werte entsprechen den Anforderungen des BUKG. Zusätzliche Mitteilungen:
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